Die Satzung

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oder wie wir leben wollen.

obwohl ich ja dran zweifel, dass Vereinsmeierei der Ausweg ist, habe ich mir ein paar Sachbücher zum Thema e.V. reingezogen. Denn ein e.V. ist wenigstens mal eine Basis und ein Rahmen, um einfach mal zu machen.
In den Jahren habe ich auch viele Gruppen gefunden, die sich in Vereinsform organisiert haben. Aus Vereinssatzungen, die mich am meisten angesprochen haben, habe ich mir das Beste, oder passende Passagen kopiert und/oder ergänzt und diese Satzung zusammengezimmert.

vorläufiger Entwurf - Satzung

Zweck des Vereins ist die Förderung eines lebendigen Netzwerks gemeinnütziger Aktivitäten und die Schaffung und Pflege entsprechender materieller und immaterieller Grundlagen.Besondere Anliegen sind:

  • Förderung von Kommunikation, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen unterschiedlichen gemeinnützig aktiven Gruppen und Einzelpersonen, sowie die kreative Suche nach neuen Wegen und Methoden gemeinnützigen Engagements, auch über Ländergrenzen hinweg,
  • Befördern lebenslangen Lernens durch Selbstbefähigung, d.h. selbstbestimmtes Schaffen und Aneignen von Wissen und Fertigkeiten basierend auf eigenen Erfahrungen, transparenter Teilhabe und aktiver Beteiligung unabhängig von Alter und sozialem Status,
  • Sichtbarmachen und Vernetzen von Wissen und Fähigkeiten von Einzelpersonen, Lernorten und alternativen Lern- und Lebenswegen,
  • Schaffung von Grundlagen und Strukturen für eine umwelt- und sozialverträgliche Lebens- und Wirtschaftsweise, sowie deren modellhafte Umsetzung, einschließlich des aktiven Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen,
  • Förderung gesunder Ernährung und Lebensweise sowie dauerhaft tragfähige Formen gemeinschaftlicher Gesundheitsvorsorge und -versorgung,
  • aktivierende Hilfe für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Lernschwierigkeiten, oder körperlichen Behinderungen, sowie "sozial Schwachen" und Senioren, unabhängig von Herkunft und Weltanschauung.
  • Förderung von Kunst und Kultur im Alltag
  • auf der Basis sich selbst tragender freier Kooperation.

Der Verein trägt den Namen „IMAGOZELLEN“, ab Eintragung im Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“. Seinen Sitz hat er in ??Berlin?? Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten als solche keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks darf das Vereinsvermögen nur für dieser Satzung gemäße steuerbegünstigte Zwecke verwandt werden. Über die entsprechende Verwendung beschließt die Mitgliederversammlung.

Natürliche Personen, die den Vereinszweck fördern, können sich um Vereinsmitgliedschaft bewerben. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung auf schriftlichen Antrag. Eine Ablehnung des Aufnahmeantrags ist nicht anfechtbar und muss nicht begründet werden. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch schriftlich erklärten Austritt oder durch Ausschluss. Letzterer kann bei grobem Verstoß gegen die Vereinsinteressen durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Mitglieder leisten ihren Beitrag in Form ehrenamtlicher Tätigkeit im Sinne der Vereinszwecke.

Organe des Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand. Alle Beschlüsse des jeweiligen Organs werden einstimmig im Konsens gefasst.

Die Mitgliederversammlung trifft alle wesentlichen, nicht dringlichen Entscheidungen. Jedes Mitglied kann die Mitgliederversammlung, die in jeder geeigneten (Kommunikations-)Form stattfinden kann, durch Ladung aller anderen Mitglieder in jedweder geeigneten Weise einberufen, in nicht-dringenden Fällen mindestens mit Wochenfrist. Die Beurkundung von Beschlüssen erfolgt durch Niederschrift und Unterzeichnung von mindestens zwei Mitgliedern.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Jedes Vereinsmitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung dem Vorstand beitreten oder aus diesem austreten. Jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein nach außen oder erteilen im Einzelfall schriftlich Untervollmacht. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert in Höhe des Doppelten der monatlichen Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für eine alleinstehende Person sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden.

Am Ende jedes Geschäftsjahres werden unter den hierzu bereiten Mitgliedern, vorrangig unter jenen, die im jeweils abgelaufenen Geschäftsjahr dem Vorstand nicht angehörten, durch Los zwei Kassenprüfer bestimmt, welche die rechnerische Richtigkeit der Buch- und Kassenführung prüfen und hierüber der nächstfolgenden Mitgliederversammlung Bericht erstatten.

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